Datenschutzgrundsätze bei DOCUBYTE®

 

Die Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen nach deutschen und europäischen Standards ist für DOCUBYTE eine Selbstverständlichkeit und bietet die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Aus diesem Grund sind wir zertifiziert und lassen unsere Datenverarbeitungs-Räumlichkeiten von einem externen Dienstleister rund um die Uhr überwachen.

 

DOCUBYTE :: Datenschutz-Zertifikat

 

punkt Wir verpflichten uns, Originaldatenträger nach Verarbeitung (spätestens 3 Monate nach der letzten Postauslieferung) zurückzugeben und Zwischendatenträger (Sicherungsbestände) nach Abschluss der Aktion (in der Regel 3 Monate nach der Maßnahme) physikalisch zu löschen. Soll der Originaldatenträger gemäß Vereinbarung nicht zurückgegeben werden, muss er nach Abschluss der Aktion physikalisch gelöscht werden. Die Löschung des Datenträgers dokumentieren wir gegenüber dem Auftraggeber.

punkt Darüber hinaus werden wir das Material oder daraus ableitbare Informationen, nicht auf Datenträger (ausgenommen die oben genannten zur Verarbeitung notwendigen Zwischendatenträger) oder in sonstiger Weise kopieren und nicht an Dritte aushändigen, ausgenommen an diejenigen, die auf-tragsgemäß mit der Weiterverarbeitung des Materials beauftragt sind. Außerdem verpflichte wir uns, alle weiteren nach dem BDSG notwendigen Sicherheitsbestimmungen insbesondere die zu § 9 BDSG genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu erfüllen (siehe unten).

punkt Die Informationen werden ausschließlich im Geschäftsbereich der Firma von Mitarbeitern verarbeitet, die über die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes belehrt wurden, und nach § 5 BDSG eine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben. Wir bestätigen, dass sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet ist und einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hat.

punkt Wir erkennen die Datenherrschaft des Eigentümers an und erklären uns bereit, den Datenschutzbeauftragten des Eigentümers auf Verlangen eine Kontrolle der ordnungsgemäßen, datenschutzrechtlichen Verarbeitung vor Ort zu gestatten.

punkt Sicherheitsbestimmungen zum Datenschutz
Bei der Verwendung personenbezogener Daten treffen wir Maßnahmen, die geeignet sind
pfeil Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle)
pfeil zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können (Zugangskontrolle)
pfeil zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließ-lich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, ko-piert, verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle)
pfeil zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle)
pfeil zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle)
pfeil zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Auftragskontrolle)
pfeil zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle)
pfeil zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können