Datenschutz
Die Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen nach deutschen und europäischen Standards ist für DOCUBYTE eine Selbstverständlichkeit und bietet die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Aus diesem Grund sind wir zertifiziert und lassen unsere Datenverarbeitungs-Räumlichkeiten von einem externen Dienstleister rund um die Uhr überwachen.
| Zertifikat Datenschutz-Audit | Konzept Datenschutz & Datensicherheit | Öffentliches Verfahrensverzeichnis |
Die acht Gebote der Datensicherheit und deren Umsetzung bei DOCUBYTE
1 Zutrittskontrolle Gewährleistung, dass Unbefugten der Zutritt zum Unternehmen und zu Datenverarbeitungsanlagen verwehrt wird Der Zutritt ist tagsüber über einen offenen Haupteingang in die Flurbereiche möglich, von denen im 2. Geschoss das Unternehmen DOCUBYTE nur über die stets geschlossene Haupteingangstüre betreten werden kann. Die Zutrittskontrolle ist über ein Codeschloss mit numerischer Tastatur gewährleistet. Die zentralen Datenverarbeitungsanlagen (Server, Datenspeichersysteme, Firewall, USV, zentrale Alarmanlage etc.) befinden sich in einem verschlossenen Serverraum, der nur mit entsprechendem Schlüssel betreten werden kann. Nur der dedizierte Personenkreis hat eine Zutrittsberechtigung zum Serverraum. Zu den Zeiten, in denen die Büroräume nicht besetzt sind, ist eine Alarmanlage aktiv. Die Anlage wird täglich automatisch auf uneingeschränkte Funktion überprüft. Bei unbefugtem Eindringen wird die Polizei alarmiert.
2 Zugangskontrolle Gewährleistung, dass Unbefugten der Zugang zu und die Nutzung von Datenverarbeitungssystemen verwehrt wird Die Zugangskontrollsysteme von DOCUBYTE sind nach folgendem Grundsatz aufgebaut: zentrale Benutzervergabe mit Benutzerkennung und Passwort. Für die Vergabe von Anmeldepasswörtern am internen Netzwerk existieren unterschiedliche Verfahren, ebenso für die regelmäßige Änderung der Passwörter. Zudem gibt es weitere Maßnahmen, die den Zugang zum Unternehmensnetzwerk regeln (externer Zugriff erfolgt ausschließlich über sichere VPN-Verbindungen in Zusammenspiel mit Zertifikats-Dateien; Internetzugang ist für die Produktionsräume vollständig gesperrt; FTP, TCP, HTTP, SMTP, etc. sind nur für definierte Rechner im Netzwerk freigegeben; nicht benötigte Ports sind sowohl nach außen als auch nach innen deaktiviert). Die Zugangskontrollmaßnahmen unterliegen einer stetigen Überprüfung hinsichtlich der aktuellen Gefahrensituation.
3 Zugriffskontrolle Gewährleistung eines angemessenen Zugriffskontrollsystems; d.h., dass jeder nur über die Rechte verfügt, die er zu seiner Arbeit braucht Das Arbeiten im Netzwerk erfordert Zugänge zu unterschiedlichen, dem Aufgabenbereich zugeordneten Systemen. Die Qualität der einzelnen Passwörter ist durch entsprechend hohe Anforderungen wie Vorgaben zu Komplexität, Mindestlänge, Gültigkeitsdauer, Eindeutigkeit innerhalb der Änderungsintervalle und automatischer Sperre nach fehlerhaften Anmeldeversuchen bzw. ausbleibender Nutzung bestimmt. Zudem kann jeder Anwender nur die Aufgaben und Transaktionen durchführen, die gemäß einem abgestimmten Berechtigungskonzept seiner Aufgabe zugeordnet sind.
4 Weitergabekontrolle Gewährleistung, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können Die elektronische Übertragung von vertraulichen und personenbezogenen Daten von und zum Auftraggeber findet über verschlüsselte Datenleitungen statt. Zum Einsatz kommen u. a. Verfahren wie S-FTP. Papierdokumente werden entweder durch unternehmenseigene Fahrdienste oder durch geprüfte Dienstleister transportiert. Je nach Vertragssituation können Papierdokumente auch durch zertifizierte Dienstleister entsprechend der vereinbarten Sicherheitsstufe DIN 32575 nachweisbar vernichtet werden.
5 Eingabekontrolle Gewährleistung der nachträglichen Überprüfbarkeit hinsichtlich der Eingabe, Veränderung oder Entfernung personenbezogener Daten; Gewährleistung einer nutzerbezogenen Zuordnung von Aktivitäten Ausschließlich autorisierter Zugriff auf Daten über eindeutige Benutzeridentitäten. Protokollierung von Zugriffen und Veränderungen an personenbezogenen Daten. Es ist bei jedem Verarbeitungsschritt nachweisbar, wer welchen Arbeitsschritt vollzogen hat. Damit kann nachträglich überprüft werden, von welchem Mitarbeiter wann welche Daten des Kunden vorbereitet, gescannt, erfasst, geliefert, verändert oder gelöscht worden sind.
6 Auftragskontrolle Gewährleistung, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden Mit den Dienstleistern werden im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung klare Absprachen bezüglich Rollendefinitionen, Aufgabenumfang, -inhalt sowie vor allem Weisungs- und Kontrollbefugnisse getroffen.
7 Verfügbarkeitskontrolle Gewährleistung, dass personenbezogene Daten vor Zerstörung und Verlust geschützt sind Alle personenbezogenen Daten sind im Hinblick auf Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit besonders gesichert. Hierfür werden redundant ausgelegte Backup-Systeme und zusätzlich auch Systeme mit ausgelagerter Datenhaltung genutzt.
8 Datentrennung Gewährleistung, dass Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben worden sind, getrennt verarbeitet werden Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt stets zweckgebunden und sofern für die Aufgabenerfüllung erforderlich in getrennten Systemen. Insbesondere ist durch organisatorische Maßnahmen und sauberste logische Datentrennung sichergestellt, dass Daten unterschiedlicher Kunden getrennt erhoben und verarbeitet werden.
