Digitale Krankmeldung – Schwächen des aktuellen Gesetzesentwurfs

Bedeutung des neuen Gesetzesentwurfs für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) gibt es in Zukunft nur noch digital. Derzeit erhält der Arbeitnehmer noch eine Krankmeldung in Papierform. Diese besteht aus mehreren Zetteln, da die Krankenkasse sowie der Arbeitgeber jeweils eine Bescheinigung erhalten. Das ändert sich jetzt: Der neue Gesetzesentwurf zur Entlastung der Bürokratie legt die Digitalisierung der Krankmeldung auch für Arbeitgeber fest. Letztere sollen künftig bei den Krankenkassen Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer abrufen können. Ziel ist es, Unternehmen sowie deren Mitarbeiter zu entlasten, bürokratische Abläufe zu erleichtern und den Papierverkehr zu reduzieren. Nichtsdestotrotz weist der Gesetzesentwurf zur Entlastung der Bürokratie auch einige Schwächen auf, die es hier näher zu betrachten gilt.

Schwächen des Gesetzesentwurfs zur Entlastung der Bürokratie

DOCUBYTE liefert mit der „Digitalen Krankmeldung“ ein ausgeklügeltes System für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann von seinem Krankenbett aus die Krankmeldung in Echtzeit bei seinem Arbeitgeber einreichen. Dafür loggt er sich in das interne System ein, meldet die Daten für seine voraussichtliche Abwesenheit und schickt diese ab. Die zuständige Personalabteilung erhält die entsprechenden Informationen, insbesondere auch die Dauer der Krankmeldung. Dadurch entfällt der Telefonkontakt sowie Fehler bei der Übermittlung oder internen Übertragung. Der Arbeitgeber  kann sich umgehend um eine Ausfall-Planung kümmern. Die Folge: keine Zeitverzögerung, schnellere, effizientere interne Kommunikation, eine entlastete Personalabteilung und die entspanntere Genesungsphase beim Arbeitnehmer. Eine Win-Win Situation für alle.