Bedeutung des neuen Gesetzesentwurfs für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) gibt es in Zukunft nur noch digital. Derzeit erhält der Arbeitnehmer noch eine Krankmeldung in Papierform. Diese besteht aus mehreren Zetteln, da die Krankenkasse sowie der Arbeitgeber jeweils eine Bescheinigung erhalten.
Das ändert sich jetzt: Der neue Gesetzesentwurf zur Entlastung der Bürokratie legt die Digitalisierung der Krankmeldung auch für Arbeitgeber fest. Letztere sollen künftig bei den Krankenkassen Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer abrufen können.
Ziel ist es, Unternehmen sowie deren Mitarbeiter zu entlasten, bürokratische Abläufe zu erleichtern und den Papierverkehr zu reduzieren. Nichtsdestotrotz weist der Gesetzesentwurf zur Entlastung der Bürokratie auch einige Schwächen auf, die es hier näher zu betrachten gilt.
Schwächen des Gesetzesentwurfs zur Entlastung der Bürokratie
Vor der „Digitalisierungsoffensive“ der Bundesregierung tappte der Arbeitgeber bei der Krankmeldung seiner Mitarbeiter in Bezug auf den Krankheits-Zeitraum im Dunkeln. Eine AU-Bescheinigung vom Arzt muss erst nach drei Tagen vorliegen. Dadurch wird eine Ausfall-Planung behindert und eine Langzeitplanung quasi unmöglich.
Der aktuelle Gesetzesentwurf bezieht Arbeitgeber nun zumindest teilweise in den Digitalisierungs-Prozess mit ein: Künftig können Arbeitgeber bei den Krankenkassen Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit ihrer Arbeitnehmer abrufen. Die Grundprobleme bleiben jedoch erhalten. Die eigentliche Ausfalldauer kommt erst nach drei Tagen, da der Arztbesuch vorher ja nicht zwingend ist. Zudem wird die eigentliche Initiativmeldung weiterhin von Seiten des Arbeitgebers zu organisieren sein.
Derjenige, der den Anruf erhält, muss die Information intern an die richtige Stelle weiterleiten, beziehungsweise ins interne System eintragen. Das kostet weiterhin enorm Zeit und Arbeitskraft. Hinzu kommt, dass bei der digitalen AUB noch nicht abschließend geklärt ist, wie und in welchem Format die Daten beim Arbeitgeber eintreffen. Jede normale E-Mail verursacht ja ebenfalls Aufwand.
Erkrankt der Arbeitnehmer, informiert er meist telefonisch seinen Arbeitgeber oder seine Kollegen über seinen Ausfall. Ist er länger als drei Tage krank, so benötigt er vom Arzt eine AU-Bescheinigung. Diese schickt er anschließend an Krankenkasse und Arbeitgeber. Häufig muss dies so zeitnah wie möglich vonstattengehen, da viele Unternehmen spätestens am dritten Tag die Bescheinigung vorliegen haben möchten.
Wird die Frist vom Arbeitnehmer nicht eingehalten, kommt es schnell zu einer Abmahnung. Der neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung verändert diesen Prozess leider nur unvollständig. Der Ablauf bleibt auch nach der Digitalisierung der Krankmeldung derselbe. Die Arbeitnehmer sind weiterhin gezwungen, bei einer Arbeitsunfähigkeit proaktiv zu sein.
Gut, die Zettelzusendung fällt weg. Aber anrufen, sich dann so schnell wie möglich zum Arzt schleppen und bestenfalls direkt danach kommunizieren, muss weiterhin sein. Erst dann können sich Arbeitnehmer auf ihre Genesung konzentrieren.
DOCUBYTE liefert mit der „Digitalen Krankmeldung“ ein ausgeklügeltes System für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann von seinem Krankenbett aus die Krankmeldung in Echtzeit bei seinem Arbeitgeber einreichen. Dafür loggt er sich in das interne System ein, meldet die Daten für seine voraussichtliche Abwesenheit und schickt diese ab. Die zuständige Personalabteilung erhält die entsprechenden Informationen, insbesondere auch die Dauer der Krankmeldung.
Dadurch entfällt der Telefonkontakt sowie Fehler bei der Übermittlung oder internen Übertragung. Der Arbeitgeber kann sich umgehend um eine Ausfall-Planung kümmern. Die Folge: keine Zeitverzögerung, schnellere, effizientere interne Kommunikation, eine entlastete Personalabteilung und die entspanntere Genesungsphase beim Arbeitnehmer. Eine Win-Win Situation für alle.